Wer Hilfe bei Abmahnungen benötigt, geht besser zum Fachanwalt

Mit Abmahnungen (abgemahnt-hilfe.de) versucht die Film- und die Musikindustrie, Nutzer von so genannten Filesharing-Diensten einzuschüchtern. Wer urheberrechtlich geschütztes Material anderen zum Download zur Verfügung stellt, wer also zum Beispiel neue Filme oder Musikstücke tauscht, der macht sich strafbar. Die Inhaber der Rechte, also Musikverlage oder Filmproduzenten

wollen die wirtschaftlichen Schäden in Folge des illegalen Tauschhandels nicht länger hinnehmen und verschicken über ihre Anwälte Abmahnungen. Betroffene Internetnutzer sollten nicht voreilig geforderte Unterschriften oder Zahlungen leisten, sondern sich zunächst an einen Fachanwalt wenden.

Bei Abmahnungen hilft der Fachanwalt weiter

Privatpersonen, die vorher noch nie mit Abmahnungen zu tun hatten, geraten schnell in Panik, wenn sie entsprechende Post bekommen. Sie fürchten sich vor weitreichenden juristischen und finanziellen Konsequenzen. Ihnen schießen tausend Fragen durch den Kopf, auf die sie keine Antworten finden. Der erste Weg im Falle von Abmahnungen sollte daher zum Fachanwalt führen. Der Experte kann ruhig und sachlich über die möglichen Folgen von Abmahnungen informieren und auch konkrete Gegenmaßnahmen einleiten. Nicht alle Abmahnungen sind schließlich gerechtfertigt, und die beigefügten Kostennoten sind oft unangemessen hoch.

Problematisch im Zusammenhang mit Abmahnungen sind außerdem die Unterlassungserklärungen. Den Abmahnungen liegen vorbereitete Texte bei, die von den Empfängern unterschrieben zurückgesandt werden sollen. Eine solche Erklärung kann jedoch mit weitreichenden Folgen verbunden sein, zumal sie 30 Jahre und länger Bestand hat. Im Falle von Abmahnungen sollte man also keinesfalls Hals über Kopf die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Die weitaus bessere Variante in den meisten Fällen: Zum Fachanwalt gehen und mit seiner Hilfe eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wie weit sie gefasst sein sollte, hängt in hohem Maße vom Einzelfall ab und sollte daher jeweils mit dem spezialisierten Anwalt besprochen werden.

Manchmal bleibt es auch nicht bei einzelnen Abmahnungen, sondern es kommen noch so genannte Folgeabmahnungen. Mit ihnen muss man rechnen, wenn Urheberrechtsverstöße nicht nur in Einzelfällen, sondern in mehreren Fällen begangen wurden. Ein Fachanwalt kann dann durch eine entsprechend abgefasste Unterlassungserklärung weitere Abmahnungen unterbinden und somit auch einer drohenden Explosion der Kosten entgegenwirken.